Sexarbeit ist nicht dasselbe wie Menschenhandel. Aber Ausbeutung kommt vor – und es gibt Hilfe.
Es gibt keine Checkliste. Bestimmte Anzeichen können ein Anlass sein, nachzufragen, zum Beispiel:
- Jemand anderes hat deinen Pass oder Ausweis.
- Du hast große Angst vor Behörden.
- Dir wurden andere Arbeitsbedingungen versprochen, als du jetzt hast.
Rechte von Betroffenen
- Fachberatungsstellen gegen Menschenhandel beraten anonym, kostenlos und oft in deiner Sprache.
- Mindestens 3 Monate Bedenkzeit, um zu entscheiden, ob du aussagst – mit Informationen über Hilfen.
- Unter bestimmten Voraussetzungen ein Aufenthaltsrecht für die Dauer des Strafverfahrens.
- Zeigst du die Tat an, kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung eigener Vergehen absehen, die dadurch bekannt werden.
- Wer als Kund:in eine Zwangslage ausnutzt, macht sich strafbar.
Beratungsstellen findest du unter „Hilfe finden“, zum Beispiel über die Online-Anlaufstelle des KOK. In akuter Gefahr: 110.