Die Länder können Sexarbeit per Verordnung verbieten: in Gemeinden bis 50.000 Einwohner:innen ganz, in größeren Gemeinden in Teilgebieten, auf öffentlichen Straßen und Plätzen auch unabhängig von der Größe – teils nur zu bestimmten Zeiten.
- Landesweit gilt ein Verbot in kleineren Gemeinden in Bayern (bis 30.000 Einwohner:innen) und Sachsen (bis 50.000). Für Baden-Württemberg nennt unsere Recherche 35.000; der Verordnungstext ist noch nicht geprüft.
- Viele Städte haben eigene Sperrbezirke. In manchen gilt das Verbot nur auf der Straße, in anderen für alle Formen – in München zum Beispiel auch in Wohnungen und Hotelzimmern.
- Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit. Wer beharrlich dagegen verstößt, macht sich derzeit strafbar; eine Änderung wird im Bundestag beraten.
Roter Stöckelschuh hat noch keine geprüften Daten zu einzelnen Sperrgebieten. Frag beim Ordnungsamt oder einer Fachberatungsstelle nach, bevor du an einem neuen Ort arbeitest.