Du entscheidest, welchen Weg du gehst. Alle Wege kannst du auch nacheinander gehen.
- Akute Gefahr: 110 oder 112.
- Anonym reden: Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen 116 016 (rund um die Uhr, in 18 Sprachen) oder Opfer-Telefon des WEISSEN RINGS 116 006.
- Spuren vertraulich sichern lassen – in vielen Bundesländern möglich, ohne dass du sofort Anzeige erstatten musst.
- Schutzanordnung: Das Familiengericht kann Kontakt- und Näherungsverbote anordnen, auch gegen Kund:innen.
- Anzeige bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Amtsgericht. Du bekommst eine Bestätigung, auf Wunsch übersetzt.
Unterstützung im Verfahren und danach
- Bei schweren Taten bekommst du kostenlos eine Anwältin oder einen Anwalt als Beistand, in bestimmten Fällen auch eine psychosoziale Prozessbegleitung.
- Nach einer Gewalttat kannst du schnelle Hilfe vom Staat bekommen, zum Beispiel bis zu 15 Sitzungen in einer Traumaambulanz – unabhängig von deiner Staatsangehörigkeit.