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Selbstständig oder angestellt

Woran du den Unterschied erkennst, wer das kostenlos prüft und wie du dich absichern kannst.

Hinweis: Vorläufiger Entwurf
Entwurf – noch nicht fachlich geprüft. Stand: 11. Oktober 2026.

Ob du selbstständig bist, hängt von deiner tatsächlichen Arbeitssituation ab – nicht davon, was im Vertrag steht.

  • Eher angestellt: feste Arbeitszeiten, ein festes Grundgehalt auch ohne Kundschaft, Einbindung in den Betrieb, Weisungen.
  • Eher selbstständig: eigenes unternehmerisches Risiko, eigener Arbeitsort, freie Gestaltung.

Arbeitsverträge in der Sexarbeit sind wirksam. Auch Angestellten darf niemand vorschreiben, ob, wie oder in welchem Umfang sie sexuelle Dienstleistungen erbringen. Bei einer Anstellung zahlt der Arbeitgeber Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge.

Klären lassen

Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung prüft auf Antrag kostenlos, ob du selbstständig oder angestellt bist. Das dauert im Durchschnitt etwa 3 Monate und ist dann verbindlich.

Absicherung für Selbstständige

  • Rente: Selbstständige sind meist nicht pflichtversichert. Du kannst freiwillig einzahlen – 2026 ab 112,16 € im Monat – oder innerhalb von 5 Jahren nach Beginn der Selbstständigkeit die Pflichtversicherung beantragen.
  • Unfall: Du kannst dich freiwillig bei der gesetzlichen Unfallversicherung versichern.

Quellen

Deutsche Rentenversicherung: Statusfeststellungsverfahren, Deutsche Rentenversicherung: Selbstständige, Deutsche Rentenversicherung: freiwillige Beiträge 2026, § 3 ProstG, Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz: Merkblatt (04/2025)

Vorgesehene Fachprüfung: Recht

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Roter Stöckelschuh ist keine Behörde – Anmeldung und Bescheinigungen gibt es nur bei den zuständigen Stellen.

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