- Sexuelle Handlungen gegen deinen erkennbaren Willen sind strafbar („Nein heißt Nein“).
- Wie die Dienstleistung aussieht, vereinbarst nur du mit deinen Kund:innen. Ein Betrieb darf dir nicht vorschreiben, ob, wie oder in welchem Umfang du arbeitest.
- Beim Geschlechtsverkehr gilt die Kondompflicht für alle Beteiligten.
Kläre vorher, was du anbietest und was nicht. Wenn etwas passiert, das du nicht wolltest: Hilfe findest du bei Fachberatungsstellen, beim Hilfetelefon 116 016 und – in Gefahr – unter 110.