Stand: 11. Oktober 2026. Das Prostituiertenschutzgesetz gilt unverändert. Ein Sexkaufverbot ist nicht beschlossen.
Was gerade passiert
- Evaluation: 2025 hat die Bundesregierung eine wissenschaftliche Bewertung des Gesetzes vorgelegt. Ergebnis: Die Ziele wurden zu einem erheblichen Teil erreicht, es gibt aber deutliche Schwächen – zum Beispiel bei der Akzeptanz der Anmeldung und der Sicherheit der gespeicherten Daten.
- Kommission: Seit November 2025 erarbeitet eine unabhängige Prostituiertenschutz-Kommission Verbesserungsvorschläge. Vorschläge für Gesetzesänderungen soll sie bis Ende November 2026 vorlegen, ihren Abschlussbericht bis Ende Mai 2027.
- Strafrecht: Der Bundestag berät einen Gesetzentwurf gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung. Danach wäre ein beharrlicher Verstoß gegen ein Sperrgebiet keine Straftat mehr, sondern nur noch eine Ordnungswidrigkeit. Strafbar würde unter anderem, anderen vorzuschreiben, ob, wie oder in welchem Umfang sie sexuelle Dienstleistungen erbringen. Der Entwurf ist noch nicht beschlossen.
- Sexkaufverbot: Ob der Kauf sexueller Dienstleistungen strafbar werden soll („Nordisches Modell“), wird öffentlich diskutiert. Der Koalitionsvertrag von 2025 sieht das nicht vor.
Positionen von Organisationen
Die folgenden Positionen sind eine Auswahl, sinngemäß zusammengefasst. Roter Stöckelschuh stellt sie dar, ohne sie sich zu eigen zu machen.
Sobald sich das Recht ändert, passt Roter Stöckelschuh Wegweiser und Artikel an und zeigt den neuen Rechtsstand.