Sexarbeit machen Menschen aller Geschlechter. Die Regeln des Prostituiertenschutzgesetzes gelten für alle gleich. Viele Angebote richten sich aber vor allem an Frauen. Im Verzeichnis steht deshalb bei jedem Eintrag, für wen er gedacht ist.
Trans*, inter* und nicht-binäre Sexarbeitende
- Für die Arbeit kannst du einen Arbeitsnamen wählen. Mit einer Aliasbescheinigung musst du deinen amtlichen Namen nicht vorzeigen, etwa gegenüber Betrieben.
- Seit November 2024 kannst du Vornamen und Geschlechtseintrag beim Standesamt per Erklärung ändern (Selbstbestimmungsgesetz). Die Erklärung musst du drei Monate vorher anmelden. Frag danach bei der Anmeldestelle, wie deine Bescheinigung angepasst wird.
- Bei Tests, PrEP oder PEP: Sag, welche Medikamente und Hormone du nimmst. Dann kann die Behandlung darauf abgestimmt werden.
- Einige Fachberatungsstellen beraten ausdrücklich trans* und nicht-binäre Menschen, zum Beispiel in Berlin, Hamburg, Köln und Stuttgart.
Männliche Sexarbeitende
- Für männliche* Sexarbeitende gibt es eigene Anlaufstellen, zum Beispiel in Berlin, Hamburg, München, Nürnberg und Stuttgart.
- PrEP schützt sehr zuverlässig vor HIV. Bei einem erhöhten Risiko zahlt die gesetzliche Krankenkasse sie.
- Bei Gewalt: Das Hilfetelefon Gewalt an Männern 0800 123 99 00 ist für Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zuständig. Überall erreichst du die Polizei unter 110.
Diskriminierung
Wirst du wegen deines Geschlechts oder deiner sexuellen Identität benachteiligt – etwa bei der Arbeit oder bei der Wohnungssuche –, berät dich die Antidiskriminierungsstelle des Bundes kostenlos. Auch Fachberatungsstellen helfen dir weiter.
Du entscheidest selbst, was du über dein Geschlecht oder deine Sexualität erzählst. Für eine Beratung musst du nichts davon angeben.