Wer sexuelle Dienstleistungen mit persönlichem Kontakt anbietet, muss sich vor Beginn persönlich bei der Behörde anmelden – egal ob selbstständig oder angestellt. Zuständig ist die Behörde dort, wo du überwiegend arbeitest.
So läuft es ab
- Gesundheitliche Beratung bei der zuständigen Stelle (meist das Gesundheitsamt). Die Bescheinigung darf bei der Anmeldung höchstens 3 Monate alt sein.
- Anmeldung mit Informations- und Beratungsgespräch. Mitbringen: Ausweisdokument, zwei Lichtbilder, Angaben zu Wohnung oder Zustellanschrift und die Länder oder Kommunen, in denen du arbeiten willst.
- Die Anmeldebescheinigung wird innerhalb von 5 Werktagen ausgestellt.
Beim Anmeldegespräch darfst du eine anerkannte Fachberatungsstelle mitbringen; Sprachmittler:innen können dazukommen. Informationen bekommst du dort in einer Sprache, die du verstehst.
Gültigkeit und Pflichten
- Die Bescheinigung gilt 2 Jahre, unter 21 Jahren 1 Jahr.
- Bei der Arbeit dabeihaben: Anmelde- oder Aliasbescheinigung und die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung.
- Änderungen bei Name, Staatsangehörigkeit, Wohnung oder geplanten Arbeitsorten teilst du innerhalb von 14 Tagen mit.
- Ohne Anmeldung kann die Behörde dich auffordern, sie nachzuholen; ein Bußgeld bis 1.000 € ist möglich.
Aliasbescheinigung
Auf Wunsch bekommst du zusätzlich eine Aliasbescheinigung mit einem selbst gewählten Namen. Sie gilt genauso lange und enthält keinen Geburtsort. Die Behörde kennt trotzdem deine echten Daten, und das Finanzamt wird mit deinen echten Daten informiert.
Welche allgemeinen Regeln es nach Bundesland, Alter und Arbeitsort gibt, zeigt dir der Wegweiser.