- Mit der Staatsangehörigkeit eines EU-Landes – auch Rumänien und Bulgarien – brauchst du keine Arbeitserlaubnis.
- Ohne EU-Pass brauchst du einen Aufenthaltstitel, der Beschäftigung oder Selbstständigkeit erlaubt. Sonst ist auch die Anmeldung nach dem Prostituiertenschutzgesetz nicht möglich.
- Mit Aufenthaltsgestattung (Asylverfahren) oder Duldung ist selbstständige Arbeit in der Regel nicht erlaubt. Ein Verstoß kann Folgen für deinen Aufenthalt und dein Verfahren haben.
Behörden müssen der Ausländerbehörde melden, wenn sie erfahren, dass jemand ohne Aufenthaltstitel oder Duldung in Deutschland ist. Sprich zuerst vertraulich mit einer Fachberatungs- oder Migrationsberatungsstelle.
Geflüchtete aus der Ukraine
Du darfst grundsätzlich arbeiten. Der Schutzstatus ist EU-weit bis März 2028 verlängert. Deutsche Aufenthaltserlaubnisse gelten nach aktuellem Stand aber nur bis 4. März 2027 automatisch weiter – lass die Gültigkeit deines Dokuments prüfen. Die Regeln ändern sich gerade.
Wenn du ausgebeutet wirst
Wirst du zur Arbeit gezwungen oder ausgebeutet, hast du besondere Rechte: mindestens 3 Monate Bedenkzeit, Schutz und Beratung, unter bestimmten Voraussetzungen ein Aufenthaltsrecht. Fachberatungsstellen gegen Menschenhandel helfen dir vertraulich.