Änderungen innerhalb von 14 Tagen melden
Ändert sich etwas, das du bei der Anmeldung angegeben hast, musst du es der zuständigen Behörde innerhalb von 14 Tagen mitteilen. Das gilt für:
- deinen Vor- oder Nachnamen,
- deine Staatsangehörigkeit,
- deine Wohnung (Hauptwohnung oder Zustellanschrift),
- die Länder oder Kommunen, in denen du arbeiten willst – zum Beispiel, wenn ein neuer Arbeitsort dazukommt.
In einem anderen Bundesland arbeiten
Die Anmeldebescheinigung gilt grundsätzlich in ganz Deutschland. Ein Land kann aber eigene Regeln festlegen. Dann musst du dich dort zusätzlich anmelden. Ob das für deinen Arbeitsort gilt, zeigt dir der Wegweiser; im Zweifel frag bei der Anmeldestelle nach.
Umziehen
Angemeldet wirst du bei der Behörde des Ortes, an dem du überwiegend arbeitest. Ziehst du um oder arbeitest du künftig vor allem woanders, melde die Änderung und frag, ob danach eine andere Stelle für dich zuständig ist.
Rechtzeitig verlängern
Arbeitest du nach Ablauf der Bescheinigung weiter, musst du sie verlängern. Dafür brauchst du Nachweise über die gesundheitliche Beratung: ab 21 Jahren mindestens einmal im Jahr, unter 21 Jahren mindestens alle sechs Monate.
Wenn du aufhörst
- Das Prostituiertenschutzgesetz sieht keine Abmeldung vor. Die Bescheinigung läuft einfach ab.
- Spätestens 3 Monate nach Ablauf der Bescheinigung muss die Behörde deine Daten löschen – mit wenigen gesetzlichen Ausnahmen.
- Du kannst bei der Behörde nachfragen, welche Daten sie über dich gespeichert hat.
- Wenn du dich beruflich neu orientieren willst, unterstützen dich Fachberatungsstellen – auch bei Schulden, Krankenversicherung oder Wohnungssuche.