Seite verlassen. Verlässt die Seite sofort. Alternativ dreimal die Umschalttaste drücken (innerhalb von 5 Sekunden).
Zurück zu Sicherheit
ARTIKEL · SICHERHEITEine Initiative des BesD e.V. · Powered by VyceON GmbH

Stalking und Erpressung

Was du tun kannst, wenn dich jemand verfolgt oder mit Bildern oder einem Outing erpresst.

Hinweis: Vorläufiger Entwurf
Entwurf – noch nicht fachlich geprüft. Stand: 11. Oktober 2026.

Erpressung

  • Zahl nicht. Nach einer Zahlung hört die Erpressung meist nicht auf.
  • Erfüll keine Forderungen und brich den Kontakt ab.
  • Melde die Inhalte bei der Plattform und erstatte Anzeige.

Stalking

  • Stalking ist strafbar – auch digital, zum Beispiel mit Spionage-Apps, durch Veröffentlichen von Bildern oder wenn sich jemand als du ausgibt.
  • Schreib jeden Kontaktversuch auf und sichere Nachrichten.
  • Sag einmal klar, dass du keinen Kontakt willst – möglichst vor Zeug:innen – und diskutier danach nicht mehr.
  • Lass Verletzungen ärztlich dokumentieren.

Das Familiengericht kann Kontakt- und Näherungsverbote anordnen – auch gegen Kund:innen oder andere Personen, nicht nur gegen Partner:innen. Deine Adresse kannst du mit einer Auskunftssperre im Melderegister schützen.

Ob du Anzeige erstattest, entscheidest du. Beratungsstellen helfen dir, deine Möglichkeiten abzuwägen.

Quellen

Polizeiliche Kriminalprävention: Sextortion, Polizeiliche Kriminalprävention: Stalking, § 238 StGB, Gewaltschutzgesetz, § 51 Bundesmeldegesetz

Vorgesehene Fachprüfung: Recht · Community

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Roter Stöckelschuh ist keine Behörde – Anmeldung und Bescheinigungen gibt es nur bei den zuständigen Stellen.

Fehler auf dieser Seite meldenÖffnet dein E-Mail-Programm. Bitte keine persönlichen Angaben. Die E-Mail bleibt bei dir im Ordner „Gesendet“.

Persönliche Beratung

Vorurteilsfreie Unterstützung

Fachberatungsstellen und Gesundheitsämter beraten dich vertraulich – auch zu Fragen, die hier offen bleiben.

Beratungsstellen findenZum Notfallbereich