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Begriffe einfach erklärt

Was Anmeldebescheinigung, Aliasbescheinigung, gesundheitliche Beratung und andere Begriffe bedeuten.

Hinweis: Vorläufiger Entwurf
Entwurf – noch nicht fachlich geprüft. Stand: 11. Oktober 2026.
Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Bundesgesetz seit 1. Juli 2017. Es regelt unter anderem die Anmeldung, die gesundheitliche Beratung, die Kondompflicht und die Erlaubnis für Betriebe.
Prostitutionsgesetz (ProstG)
Gesetz von 2002. Danach ist eine vereinbarte Bezahlung eine wirksame Forderung, und Arbeitsverträge in der Sexarbeit sind möglich.
Anmeldebescheinigung
Die Bescheinigung über deine Anmeldung bei der Behörde. Sie gilt 2 Jahre, unter 21 Jahren 1 Jahr. Du hast sie bei der Arbeit dabei.
Aliasbescheinigung
Eine zusätzliche Bescheinigung mit einem selbst gewählten Namen statt deines echten Namens. Die Behörde kennt trotzdem deine Daten.
Informations- und Beratungsgespräch
Gespräch bei der Anmeldung: Informationen zu Rechten, Versicherung, Steuern und Hilfsangeboten – in einer Sprache, die du verstehst.
Gesundheitliche Beratung
Pflichtgespräch beim Gesundheitsamt oder einer anderen zuständigen Stelle – vor der Anmeldung und danach regelmäßig. Es ist ein Gespräch, keine Untersuchung.
Prostitutionsstätte, Betrieb
Ein Betrieb, der Räume für sexuelle Dienstleistungen anderer Personen bereitstellt, zum Beispiel Bordell, Studio oder Club. Wer einen solchen Betrieb führt, braucht eine Erlaubnis.
Kondompflicht
Beim Geschlechtsverkehr müssen Kondome verwendet werden. Ein Bußgeld droht dafür nur Kund:innen.
Sperrgebiet
Gebiet, in dem Sexarbeit ganz oder zu bestimmten Zeiten verboten ist. Sperrgebiete legen die Länder oder ihre Behörden fest.
Fachberatungsstelle
Beratungsstelle für Sexarbeitende – vertraulich, oft kostenlos und mehrsprachig. Adressen findest du unter „Hilfe finden“.
PrEP und PEP
Medikamente, die vor einer HIV-Infektion schützen können: PrEP vorher, PEP im Notfall danach.

Quellen

Prostituiertenschutzgesetz, Prostitutionsgesetz, Art. 297 EGStGB

Vorgesehene Fachprüfung: Recht · Redaktion

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Roter Stöckelschuh ist keine Behörde – Anmeldung und Bescheinigungen gibt es nur bei den zuständigen Stellen.

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