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ARTIKEL · WISSENEine Initiative des BesD e.V. · Powered by VyceON GmbH

Häufige Fragen

Kurze Antworten auf Fragen, die viele haben.

Hinweis: Vorläufiger Entwurf
Entwurf – noch nicht fachlich geprüft. Stand: 11. Oktober 2026.
Ist Sexarbeit in Deutschland erlaubt?

Ja. Sexarbeit ist legal, aber geregelt – vor allem durch das Prostituiertenschutzgesetz. In Sperrgebieten kann sie verboten sein.

Muss ich mich anmelden?

Wenn du sexuelle Dienstleistungen mit persönlichem Kontakt anbietest: ja, vor Beginn und persönlich, egal ob selbstständig oder angestellt. Welche allgemeinen Regeln es je nach Bundesland und Arbeitsort gibt, zeigt dir der Wegweiser.

Muss ich mich anmelden, wenn ich nur online arbeite?

Reine Webcam- oder Online-Angebote ohne Treffen fallen voraussichtlich nicht unter das Prostituiertenschutzgesetz. Andere Regeln, zum Beispiel zu Jugendschutz und Steuern, gelten trotzdem.

Kann ich einen anderen Namen verwenden?

Ja. Du kannst zusätzlich eine Aliasbescheinigung mit einem selbst gewählten Namen bekommen. Die Behörde kennt trotzdem deine echten Daten.

Ist die gesundheitliche Beratung ein Test?

Nein. Es ist ein vertrauliches Gespräch, keine Untersuchung. Tests kannst du freiwillig und anonym beim Gesundheitsamt oder bei Checkpoints machen.

Erfährt das Finanzamt von meiner Anmeldung?

Ja. Die Anmeldestelle informiert das Finanzamt über deine Anmeldung.

Darf ein Betrieb mir vorschreiben, was ich mache?

Nein. Ob, wie und in welchem Umfang du sexuelle Dienstleistungen erbringst, vereinbarst nur du mit deinen Kund:innen.

Ist dies eine Behörde?

Nein. Roter Stöckelschuh ist ein Informations- und Wegweiserangebot des Berufsverbands erotische und sexuelle Dienstleistungen e.V. (BesD e.V.). Es ersetzt keine Rechtsberatung. Persönlich beraten dich Fachberatungsstellen.

Zum Wegweiser

Quellen

§§ 2, 3, 5 ProstSchG, § 26 ProstSchG, § 34 ProstSchG

Vorgesehene Fachprüfung: Recht · Redaktion

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Roter Stöckelschuh ist keine Behörde – Anmeldung und Bescheinigungen gibt es nur bei den zuständigen Stellen.

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Was hat sich geändert?

  1. KorrekturRechte

    Formulierungen wie „Was in deinem Fall gilt …“ ersetzt: Roter Stöckelschuh beschreibt allgemeine Regeln und beurteilt keinen Einzelfall. Auch der Ergebnistitel des Rechtswegweisers lautet jetzt „Diese Regeln gelten grundsätzlich“.

Alle Änderungen

Persönliche Beratung

Vorurteilsfreie Unterstützung

Fachberatungsstellen und Gesundheitsämter beraten dich vertraulich – auch zu Fragen, die hier offen bleiben.

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