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ARTIKEL · RECHTEEine Initiative des BesD e.V. · Powered by VyceON GmbH

Gesundheitliche Beratung

Was bei der Pflichtberatung passiert, wie oft du hingehst und warum es kein Test ist.

Hinweis: Vorläufiger Entwurf
Draft – not yet reviewed by experts. As of October 11, 2026.

This content is currently only available in German.

Vor der ersten Anmeldung gehst du zur gesundheitlichen Beratung, danach regelmäßig: ab 21 Jahren mindestens alle 12 Monate, unter 21 Jahren mindestens alle 6 Monate.

  • Es ist ein Beratungsgespräch, keine Untersuchung.
  • Themen sind zum Beispiel Schutz vor Krankheiten, Verhütung, Schwangerschaft und Risiken von Alkohol und Drogen – zugeschnitten auf deine Situation.
  • Das Gespräch ist vertraulich. Du kannst dort auch über eine Zwangs- oder Notlage sprechen.
  • Eine Sprachmittlung ist möglich, wenn du einverstanden bist.
  • Du bekommst eine Bescheinigung – auf Wunsch mit deinem Alias. Sie gehört bei der Arbeit dazu.

Was du in der Beratung erzählst, darf nur mit deiner Einwilligung weitergegeben werden.

Wann deine nächste Beratung fällig ist, kannst du mit dem Fristenrechner ausrechnen.

Zum Fristenrechner

Sources

§ 10 ProstSchG, § 4 ProstSchG, § 34 Abs. 7 ProstSchG

Planned expert review: Law · Medicine

General health information – not a substitute for medical advice.

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