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ARTIKEL · RECHTEEine Initiative des BesD e.V. · Powered by VyceON GmbH

Gesundheitliche Beratung

Was bei der Pflichtberatung passiert, wie oft du hingehst und warum es kein Test ist.

Hinweis: Vorläufiger Entwurf
Entwurf – noch nicht fachlich geprüft. Stand: 11. Oktober 2026.

Vor der ersten Anmeldung gehst du zur gesundheitlichen Beratung, danach regelmäßig: ab 21 Jahren mindestens alle 12 Monate, unter 21 Jahren mindestens alle 6 Monate.

  • Es ist ein Beratungsgespräch, keine Untersuchung.
  • Themen sind zum Beispiel Schutz vor Krankheiten, Verhütung, Schwangerschaft und Risiken von Alkohol und Drogen – zugeschnitten auf deine Situation.
  • Das Gespräch ist vertraulich. Du kannst dort auch über eine Zwangs- oder Notlage sprechen.
  • Eine Sprachmittlung ist möglich, wenn du einverstanden bist.
  • Du bekommst eine Bescheinigung – auf Wunsch mit deinem Alias. Sie gehört bei der Arbeit dazu.

Was du in der Beratung erzählst, darf nur mit deiner Einwilligung weitergegeben werden.

Wann deine nächste Beratung fällig ist, kannst du mit dem Fristenrechner ausrechnen.

Zum Fristenrechner

Quellen

§ 10 ProstSchG, § 4 ProstSchG, § 34 Abs. 7 ProstSchG

Vorgesehene Fachprüfung: Recht · Medizin

Allgemeine Gesundheitsinformation – ersetzt keine ärztliche Beratung.

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Persönliche Beratung

Vorurteilsfreie Unterstützung

Fachberatungsstellen und Gesundheitsämter beraten dich vertraulich – auch zu Fragen, die hier offen bleiben.

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