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Steuern

Welche Steuern anfallen, was das Finanzamt erfährt und was du aufschreiben musst.

Hinweis: Vorläufiger Entwurf
Draft – not yet reviewed by experts. As of October 11, 2026.

This content is currently only available in German.

Wer selbstständig sexuelle Dienstleistungen anbietet, zahlt Steuern. Das Finanzamt behandelt das wie einen Gewerbebetrieb: Einkommensteuer, gegebenenfalls Umsatzsteuer und Gewerbesteuer.

  • Nach deiner Anmeldung informiert die Anmeldestelle das Finanzamt. Kläre mit einer Beratungsstelle oder dem Finanzamt, ob du zusätzlich selbst etwas einreichen musst.
  • Einkommensteuer fällt erst an, wenn dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt (2026: 12.348 €). Die Steuererklärung gibst du elektronisch über ELSTER ab, grundsätzlich bis 31. Juli des Folgejahres.
  • Umsatzsteuer kann entfallen (Kleinunternehmerregelung): wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt.
  • Gewerbesteuer fällt erst an, wenn dein Gewinn über 24.500 € im Jahr liegt.
  • Schreib jeden Tag deine Einnahmen und Ausgaben auf. Heb Aufzeichnungen 10 Jahre und Belege 8 Jahre auf.

Tagespauschalen im Betrieb

In manchen Bundesländern zahlen Betriebe Tagespauschalen ans Finanzamt („Düsseldorfer Verfahren“). Das ist freiwillig und nur eine Vorauszahlung auf deine Steuern – eine Steuererklärung brauchst du trotzdem. Lass dir die Zahlungen bescheinigen.

Angemeldet wirst du nach dem Prostituiertenschutzgesetz, nicht beim Gewerbeamt. Überleg dir eine freiwillige Gewerbeanmeldung gut: Bei Gewerbeanzeigen dürfen Name, Anschrift und Tätigkeit allgemein zugänglich gemacht und an viele Stellen weitergegeben werden.

Für deine persönliche Situation helfen Fachberatungsstellen und Steuerberater:innen.

Sources

Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz: Merkblatt (04/2025), § 34 Abs. 8 ProstSchG, § 19 UStG, § 32a EStG, § 11 GewStG, §§ 146, 147 AO

Planned expert review: Law

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