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Steuern

Welche Steuern anfallen, was das Finanzamt erfährt und was du aufschreiben musst.

Hinweis: Vorläufiger Entwurf
Borrador – aún no revisado por especialistas. Situación a 11 de octubre de 2026.

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Wer selbstständig sexuelle Dienstleistungen anbietet, zahlt Steuern. Das Finanzamt behandelt das wie einen Gewerbebetrieb: Einkommensteuer, gegebenenfalls Umsatzsteuer und Gewerbesteuer.

  • Nach deiner Anmeldung informiert die Anmeldestelle das Finanzamt. Kläre mit einer Beratungsstelle oder dem Finanzamt, ob du zusätzlich selbst etwas einreichen musst.
  • Einkommensteuer fällt erst an, wenn dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt (2026: 12.348 €). Die Steuererklärung gibst du elektronisch über ELSTER ab, grundsätzlich bis 31. Juli des Folgejahres.
  • Umsatzsteuer kann entfallen (Kleinunternehmerregelung): wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt.
  • Gewerbesteuer fällt erst an, wenn dein Gewinn über 24.500 € im Jahr liegt.
  • Schreib jeden Tag deine Einnahmen und Ausgaben auf. Heb Aufzeichnungen 10 Jahre und Belege 8 Jahre auf.

Tagespauschalen im Betrieb

In manchen Bundesländern zahlen Betriebe Tagespauschalen ans Finanzamt („Düsseldorfer Verfahren“). Das ist freiwillig und nur eine Vorauszahlung auf deine Steuern – eine Steuererklärung brauchst du trotzdem. Lass dir die Zahlungen bescheinigen.

Angemeldet wirst du nach dem Prostituiertenschutzgesetz, nicht beim Gewerbeamt. Überleg dir eine freiwillige Gewerbeanmeldung gut: Bei Gewerbeanzeigen dürfen Name, Anschrift und Tätigkeit allgemein zugänglich gemacht und an viele Stellen weitergegeben werden.

Für deine persönliche Situation helfen Fachberatungsstellen und Steuerberater:innen.

Fuentes

Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz: Merkblatt (04/2025), § 34 Abs. 8 ProstSchG, § 19 UStG, § 32a EStG, § 11 GewStG, §§ 146, 147 AO

Revisión especializada prevista: Derecho

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