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ARTIKEL · RECHTEEine Initiative des BesD e.V. · Powered by VyceON GmbH

Umzug, neue Arbeitsorte, aufhören

Was du melden musst, wenn sich etwas ändert – und was passiert, wenn du nicht mehr in der Sexarbeit arbeitest.

Hinweis: Vorläufiger Entwurf
Entwurf – noch nicht fachlich geprüft. Stand: 12. Oktober 2026.

Änderungen innerhalb von 14 Tagen melden

Ändert sich etwas, das du bei der Anmeldung angegeben hast, musst du es der zuständigen Behörde innerhalb von 14 Tagen mitteilen. Das gilt für:

  • deinen Vor- oder Nachnamen,
  • deine Staatsangehörigkeit,
  • deine Wohnung (Hauptwohnung oder Zustellanschrift),
  • die Länder oder Kommunen, in denen du arbeiten willst – zum Beispiel, wenn ein neuer Arbeitsort dazukommt.

In einem anderen Bundesland arbeiten

Die Anmeldebescheinigung gilt grundsätzlich in ganz Deutschland. Ein Land kann aber eigene Regeln festlegen. Dann musst du dich dort zusätzlich anmelden. Ob das für deinen Arbeitsort gilt, zeigt dir der Wegweiser; im Zweifel frag bei der Anmeldestelle nach.

Wegweiser: Was gilt für mich?

Umziehen

Angemeldet wirst du bei der Behörde des Ortes, an dem du überwiegend arbeitest. Ziehst du um oder arbeitest du künftig vor allem woanders, melde die Änderung und frag, ob danach eine andere Stelle für dich zuständig ist.

Rechtzeitig verlängern

Arbeitest du nach Ablauf der Bescheinigung weiter, musst du sie verlängern. Dafür brauchst du Nachweise über die gesundheitliche Beratung: ab 21 Jahren mindestens einmal im Jahr, unter 21 Jahren mindestens alle sechs Monate.

Fristen ausrechnen

Wenn du aufhörst

  • Das Prostituiertenschutzgesetz sieht keine Abmeldung vor. Die Bescheinigung läuft einfach ab.
  • Spätestens 3 Monate nach Ablauf der Bescheinigung muss die Behörde deine Daten löschen – mit wenigen gesetzlichen Ausnahmen.
  • Du kannst bei der Behörde nachfragen, welche Daten sie über dich gespeichert hat.
  • Wenn du dich beruflich neu orientieren willst, unterstützen dich Fachberatungsstellen – auch bei Schulden, Krankenversicherung oder Wohnungssuche.

Beratungsstellen finden

Quellen

§ 3 ProstSchG (Anmeldepflicht), § 4 ProstSchG (Angaben, Änderungen), § 5 ProstSchG (Gültigkeit, Verlängerung), § 34 ProstSchG (Datenschutz)

Vorgesehene Fachprüfung: Recht · Community

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Roter Stöckelschuh ist keine Behörde – Anmeldung und Bescheinigungen gibt es nur bei den zuständigen Stellen.

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Was hat sich geändert?

  1. NeuRechte

    Neuer Artikel „Umzug, neue Arbeitsorte, aufhören“: welche Änderungen du innerhalb von 14 Tagen melden musst und dass das Gesetz keine Abmeldung vorsieht (Entwurf).

Alle Änderungen

Persönliche Beratung

Vorurteilsfreie Unterstützung

Fachberatungsstellen und Gesundheitsämter beraten dich vertraulich – auch zu Fragen, die hier offen bleiben.

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