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ARTIKEL · SICHERHEITEine Initiative des BesD e.V. · Powered by VyceON GmbH

Schutz bei Gewalt

Welche Hilfen es nach Gewalt gibt – mit und ohne Anzeige.

Hinweis: Vorläufiger Entwurf
Entwurf – noch nicht fachlich geprüft. Stand: 11. Oktober 2026.

Du entscheidest, welchen Weg du gehst. Alle Wege kannst du auch nacheinander gehen.

  • Akute Gefahr: 110 oder 112.
  • Anonym reden: Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen 116 016 (rund um die Uhr, in 18 Sprachen) oder Opfer-Telefon des WEISSEN RINGS 116 006.
  • Spuren vertraulich sichern lassen – in vielen Bundesländern möglich, ohne dass du sofort Anzeige erstatten musst.
  • Schutzanordnung: Das Familiengericht kann Kontakt- und Näherungsverbote anordnen, auch gegen Kund:innen.
  • Anzeige bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Amtsgericht. Du bekommst eine Bestätigung, auf Wunsch übersetzt.

Unterstützung im Verfahren und danach

  • Bei schweren Taten bekommst du kostenlos eine Anwältin oder einen Anwalt als Beistand, in bestimmten Fällen auch eine psychosoziale Prozessbegleitung.
  • Nach einer Gewalttat kannst du schnelle Hilfe vom Staat bekommen, zum Beispiel bis zu 15 Sitzungen in einer Traumaambulanz – unabhängig von deiner Staatsangehörigkeit.

Quellen

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen, WEISSER RING: Opfer-Telefon, § 132k SGB V, Gewaltschutzgesetz, §§ 158, 397a, 406g StPO, BMAS: Schnelle Hilfen, § 7 SGB XIV

Vorgesehene Fachprüfung: Recht · Community

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Roter Stöckelschuh ist keine Behörde – Anmeldung und Bescheinigungen gibt es nur bei den zuständigen Stellen.

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