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ARTIKEL · SICHERHEITEine Initiative des BesD e.V. · Powered by VyceON GmbH

Einwilligung und Grenzen

Deine Grenzen zählen – auch bei bezahltem Sex.

Hinweis: Vorläufiger Entwurf
Entwurf – noch nicht fachlich geprüft. Stand: 11. Oktober 2026.
  • Sexuelle Handlungen gegen deinen erkennbaren Willen sind strafbar („Nein heißt Nein“).
  • Wie die Dienstleistung aussieht, vereinbarst nur du mit deinen Kund:innen. Ein Betrieb darf dir nicht vorschreiben, ob, wie oder in welchem Umfang du arbeitest.
  • Beim Geschlechtsverkehr gilt die Kondompflicht für alle Beteiligten.

Kläre vorher, was du anbietest und was nicht. Wenn etwas passiert, das du nicht wolltest: Hilfe findest du bei Fachberatungsstellen, beim Hilfetelefon 116 016 und – in Gefahr – unter 110.

Quellen

§ 177 StGB, § 26 ProstSchG, § 3 ProstG, § 32 ProstSchG

Vorgesehene Fachprüfung: Recht · Community

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Roter Stöckelschuh ist keine Behörde – Anmeldung und Bescheinigungen gibt es nur bei den zuständigen Stellen.

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