- Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
- Bundesgesetz seit 1. Juli 2017. Es regelt unter anderem die Anmeldung, die gesundheitliche Beratung, die Kondompflicht und die Erlaubnis für Betriebe.
- Prostitutionsgesetz (ProstG)
- Gesetz von 2002. Danach ist eine vereinbarte Bezahlung eine wirksame Forderung, und Arbeitsverträge in der Sexarbeit sind möglich.
- Anmeldebescheinigung
- Die Bescheinigung über deine Anmeldung bei der Behörde. Sie gilt 2 Jahre, unter 21 Jahren 1 Jahr. Du hast sie bei der Arbeit dabei.
- Aliasbescheinigung
- Eine zusätzliche Bescheinigung mit einem selbst gewählten Namen statt deines echten Namens. Die Behörde kennt trotzdem deine Daten.
- Informations- und Beratungsgespräch
- Gespräch bei der Anmeldung: Informationen zu Rechten, Versicherung, Steuern und Hilfsangeboten – in einer Sprache, die du verstehst.
- Gesundheitliche Beratung
- Pflichtgespräch beim Gesundheitsamt oder einer anderen zuständigen Stelle – vor der Anmeldung und danach regelmäßig. Es ist ein Gespräch, keine Untersuchung.
- Prostitutionsstätte, Betrieb
- Ein Betrieb, der Räume für sexuelle Dienstleistungen anderer Personen bereitstellt, zum Beispiel Bordell, Studio oder Club. Wer einen solchen Betrieb führt, braucht eine Erlaubnis.
- Kondompflicht
- Beim Geschlechtsverkehr müssen Kondome verwendet werden. Ein Bußgeld droht dafür nur Kund:innen.
- Sperrgebiet
- Gebiet, in dem Sexarbeit ganz oder zu bestimmten Zeiten verboten ist. Sperrgebiete legen die Länder oder ihre Behörden fest.
- Fachberatungsstelle
- Beratungsstelle für Sexarbeitende – vertraulich, oft kostenlos und mehrsprachig. Adressen findest du unter „Hilfe finden“.
- PrEP und PEP
- Medikamente, die vor einer HIV-Infektion schützen können: PrEP vorher, PEP im Notfall danach.
Quellen
Prostituiertenschutzgesetz, Prostitutionsgesetz, Art. 297 EGStGB
Vorgesehene Fachprüfung: Recht · Redaktion
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Roter Stöckelschuh ist keine Behörde – Anmeldung und Bescheinigungen gibt es nur bei den zuständigen Stellen.
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