Seite verlassen. Verlässt die Seite sofort. Alternativ dreimal die Umschalttaste drücken (innerhalb von 5 Sekunden).
Zurück zu Rechte
ARTIKEL · RECHTEEine Initiative des BesD e.V. · Powered by VyceON GmbH

Rechte gegenüber Betrieben

Was Betriebe, Agenturen und Veranstalter:innen dürfen – und was nicht.

Hinweis: Vorläufiger Entwurf
Entwurf – noch nicht fachlich geprüft. Stand: 11. Oktober 2026.

Betriebe wie Bordelle, Studios, Clubs, Escort-Agenturen oder Veranstalter:innen brauchen eine Erlaubnis. Dir gegenüber gilt:

  • Wie die sexuelle Dienstleistung aussieht, vereinbarst nur du mit deinen Kund:innen. Der Betrieb darf dir nicht vorschreiben, ob, wie oder in welchem Umfang du arbeitest.
  • Vereinbarungen mit dem Betrieb gibt es in Textform; du bekommst eine Ausfertigung, auch mit Alias.
  • Keine Abgaben, die in einem auffälligen Missverhältnis stehen – etwa für Zimmermiete oder Vermittlung.
  • Du darfst das Betriebskonzept einsehen und bekommst Nachweise über Zahlungen in Textform.
  • Der Betrieb stellt Kondome, Gleitmittel und Hygieneartikel bereit und ermöglicht dir den Zugang zu Beratung.
  • Der Betrieb muss sich deine Anmelde- oder Aliasbescheinigung und die Beratungsbescheinigung zeigen lassen und bestimmte Angaben aufzeichnen.

Mindeststandards in Betrieben

  • ein Notrufsystem
  • Türen, die sich von innen jederzeit öffnen lassen
  • Sanitäranlagen und ein Aufenthalts- oder Pausenraum
  • eine Möglichkeit, deine Sachen sicher aufzubewahren
  • Arbeitszimmer, die nicht zum Schlafen oder Wohnen bestimmt sind

Was ein Betrieb über dich aufzeichnen muss

  • deinen Namen oder deinen Alias, wenn du eine Aliasbescheinigung hast
  • wie lange deine Anmeldung gilt und welche Behörde sie ausgestellt hat
  • Datum und Stelle der gesundheitlichen Beratung
  • die einzelnen Tage, an denen du dort arbeitest
  • alle Zahlungen von dir und an dich

Die Aufzeichnungen bewahrt der Betrieb 2 Jahre auf, schützt sie vor fremdem Zugriff und zeigt sie bei Kontrollen der Behörde. Danach werden sie gelöscht. Mit einer Aliasbescheinigung muss dein echter Name dort nicht stehen.

Die Regeln für Betriebe werden gerade politisch diskutiert und können sich ändern.

Die politische Debatte über Arbeitsbedingungen

Quellen

§ 26 ProstSchG, § 24 ProstSchG, § 18 ProstSchG, §§ 12, 27, 28 ProstSchG, § 3 ProstG, § 28 ProstSchG

Vorgesehene Fachprüfung: Recht · Community

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Roter Stöckelschuh ist keine Behörde – Anmeldung und Bescheinigungen gibt es nur bei den zuständigen Stellen.

Fehler auf dieser Seite meldenÖffnet dein E-Mail-Programm. Bitte keine persönlichen Angaben. Die E-Mail bleibt bei dir im Ordner „Gesendet“.

Persönliche Beratung

Vorurteilsfreie Unterstützung

Fachberatungsstellen und Gesundheitsämter beraten dich vertraulich – auch zu Fragen, die hier offen bleiben.

Beratungsstellen findenZum Notfallbereich